Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie wegen von ihnen nicht beherrschbarer Rechtsprobleme keine andere Wahl haben. Wenn der Mandant sich dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf ihn zukommen, ist dies nicht gerade förderlich, die bestehende Schwellenangst abzubauen.
Guter Rat kann, muss aber nicht teuer sein!

Die Kanzlei Spilker & Coll. ist stets bemüht, ihren Mandanten anwaltliche Spitzenleistungen zu einem nachvollziehbaren Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen.

Die Kanzlei Spilker & Coll. berechnet für ein Erstberatungsgespräch pauschal 190,00 € zzgl. USt.

Außergerichtliche Beratungstätigkeiten)

Für laufende außergerichtliche Beratungstätigkeiten und für die Erstellung von Rechtsgutachten rechnen wir nach Stundensätzen ab. Diese sind frei vereinbar und belaufen sich je nach Anwalt und Schwierigkeit der Rechtsmaterie auf 200,00 – 250,00 € die Stunde.

Außergerichtliche/gerichtliche Betreuung

Im Regelfall rechnen wir unsere Gebühren nach den vom Gesetzgeber für angemessen erachteten Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind überwiegend streitwertabhängig, d.h. dass ein hohes wirtschaftliches Risiko und das damit zwangsläufig verbundene hohe anwaltliche Engagement auch ein höheres Anwaltshonorar zur Folge hat. Unter Eingabe des Streitwertes bekommen Sie ihre voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnet.

Merke: Bei erfolgreich geführtem Zivilprozess hat der unterlegene Gegner Ihnen im Regelfall Ihre Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Damit ist Ihre Rechtsvertretung für Sie am Ende häufig kostenneutral. Schon deshalb ist eine sorgfältige Anwaltswahl wichtig. Verlorene Prozesse können für den Mandanten sehr teuer werden.